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Übertrittsbeurteilungen Im Kanton Zürich wie in den meisten anderen Kantonen treten die Primarschüler nach der 6. Klasse an die Oberstufe (Sekundarstufe 1 oder Gymnasium) über. Eine Ausnahme bilden die Kantone AG, BL und NE mit ihrem Übertritt nach der 5. Klasse und die Kantone BS und VD gar nach dem 4. Schuljahr. Eine gute fachliche Kompetenz in den Fächern Deutsche Sprache und Mathematik ist nicht die einzige Voraussetzung für einen erfolgreichen Übertritt an die Oberstufe. Als genau so entscheidend erweisen sich das Arbeitsverhalten, das Leistungsverständnis, der Grad der Selbstständigkeit und die Fähigkeit, Eigenverantwortung für das eigene Lernen übernehmen zu können und auch zu wollen. Nicht jedes Kind erfüllt alle diese Erfordernisse zum Zeitpunkt des Übertritts: Vielleicht wirkt sich der pubertäre Entwicklungsschub hemmend aus, vielleicht benötigt es eine Vertiefung und Festigung seiner fachlichen Kompetenz, eine Verbesserung seines Arbeitsverhaltens oder eine Förderung seiner Leistungsmotivation. Möglicherweise liegen auch andere leistungsmindernde Faktoren vor wie eine unzweckmässige Atemführung, ein impulsives Problemlösungsverhalten oder eine Lernbehinderung. Solche oder andere verborgene Einflüsse vermögen zusammen mit kindlicher Versagensangst die Leistung eines Kindes in Prüfungssituationen massiv zu beeinträchtigen. Eine ganzheitliche Standortbestimmung vermag hier Klarheit zu schaffen und das Kind wie die Eltern zu entlasten, aber auch Hinweise auf Unterstützung zu geben. |
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